Seniorenzentrum Krankenhaus Plettenberg - Kurzzeitpflege

Sie sind pflegende Angehörige oder eine andere Pflegeperson und benötigen dringend eine Erholungspause, wollen Ihren verdienten Urlaub planen oder möchten, dass der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt wieder auf die Beine kommt?

Dann zögern Sie nicht und planen Sie mit uns einen Aufenthalt des Pflegebedürftigen in unserer Kurzzeitpflege und wissen ihn gut bei uns aufgehoben!

Unser Team

Lernen Sie das Team des Seniorenzentrums kennen.

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Die Einrichtung

Kurzzeitpflege-Zimmer

Unsere Kurzzeitpflege verfügt über 10 Plätze in 6 Einzel- und 2 Doppelzimmern. Unsere Einzelzimmer haben eine Größe von 17,28m², die Doppelzimmer sind 23.43 m² groß. Jedes Zimmer verfügt über

  • ein elektrisch verstellbares Pflegebett
  • ein Nachtschränkchen
  • einen Kleiderschrank mit abschließbarem Wertfach
  • eine Kommode
  • einen Tisch und Stühle mit Arm- und Rückenlehnen
  • einen Anschluss an die Hausnotrufanlage
  • einen Fernseher mit Kabel-TV-Anschluss
  • einen kostenpflichtigen Telefonanschluss
  • einen kostenlosen WLAN-Zugang

 

Die Badezimmer sind jeweils mit barrierefreier Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet. Zur Einrichtung des Bads gehören ebenfalls eine Rufanlage und Haltegriffe im Dusch- und WC-Bereich. In einem Doppelzimmer ist das Bad innenliegend (Größe: 4,25 m²). Jeweils zwei Einzelzimmer teilen sich ein Bad, das von beiden Seiten begehbar ist (Größe: 6,76 m²).

 

Gemeinschaftsbereiche

Neben Ihrem Privatbereich können Sie die Gemeinschaftsräume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses nutzen. Dies ist nicht mit einem weiteren Entgelt verbunden. Folgende Gemeinschaftsräume / Gemeinschaftseinrichtungen werden vorgehalten:

  • Speiseraum Wohnbereich 1
  • Mehrzweckraum EG
  • Kreativraum EG
  • Gute Stube Wohnbereich 1
  • Terrasse Wohnbereich
  • Parkanlage
  • Panorama-Café mit Dachterrasse
  • Personenaufzüge
  • Pflegebad mit Badewanne Wohnbereich 1

Unser Leisungsangebot

Pflege

Im Seniorenzentrum Krankenhaus Plettenberg - Kurzzeitpflege bieten wir die Leistungen der vollstationären Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den Pflegegraden 1-5 an. Es kann nur eine Aufnahme mit einem Pflegegrad erfolgen.

Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen in dem anerkannten Pflegegrad. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, welche die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen.

Die Durchführung und Organisation der Pflege richten sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI erbracht. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen:

Körperpflege

  • Waschen des Oberkörpers
  • Körperpflege im Bereich des Kopfes
  • Waschen des Intimbereichs
  • Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
  • An- und Auskleiden des Oberkörpers
  • An- und Auskleiden des Unterkörpers

 

Ernährung

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  • Essen
  • Trinken
  • Ernährung parenteral oder über Sonde

 

Ausscheidung

  • Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
  • Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
  • Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

 

Mobilität

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen
  • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
  • Treppensteigen

 

Medizinische Behandlungspflege

Wir erbringen die medizinische Behandlungspflege entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Diesbezügliche ärztliche Anordnungen sind zu beachten.

Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung

Gegenstand der Pflegeleistungen ist auch der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.

Soziale Betreuung

Durch Leistungen der sozialen Betreuung wollen wir für den Kurzzeitpflegegast einen Lebensraum gestalten, der ihm die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch sein soziales Umfeld (z. B. Angehörige) geschieht. Ziel ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. seine bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung seines persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Entsprechend der §§ 43b, 84 und 85 SGB XI halten wir Angebote der zusätzlichen Betreuung für jeden Kurzzeitpflegegast vor.

Unterkunft und Verpflegung

Die Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die Ihren Aufenthalt bei uns ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Zur Verpflegung gehören insbesondere eine ausgewogene Ernährung sowie das Bereitstellen der Getränke und Speisen.

Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:

  • Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abfall)
  • Reinigung
    • Reinigung aller Räumlichkeiten der Einrichtung (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung)
    • Wartung und Unterhaltung der Gebäude
    • Einrichtung und Ausstattung
    • technische Anlagen und Außenanlagen
  • Wäscheversorgung
    • Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche
  • Speise- und Getränkeversorgung
    • Zubereitung und Bereitstellen von Speisen und Getränken

 

Leistungen der Hauswirtschaft

Die Mitarbeiter sind mit verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, für die Raumpflege, für die Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für die Wäscheversorgung (nicht für die persönliche Bekleidung). Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf die Bedürfnisse der Kurzzeitpflegegäste Rücksicht genommen.

Leistungen der Küche

Gerne dürfen die Kurzzeitpflegegäste bei der Zubereitung der Speisen mithelfen.

Aufgabe der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unserer Kurzzeitpflegegäste zuzubereiten und zu servieren. Auf individuelle Bedürfnisse wird Rücksicht genommen und den Fähigkeiten und Gewohnheiten der Kurzzeitpflegegäste Rechnung getragen. Unser externer Dienstleister ist verpflichtet, die Vertretung der Kurzzeitpflegegäste (Vertrauensperson) in die Planung der Mahlzeiten einzubeziehen.

Essen

Wir bieten unseren Kurzzeitpflegegästen folgende Mahlzeiten an:

  • Frühstück
  • Mittagessen (drei Essen stehen zur Auswahl, inkl. vegetarischer Option)
  • ein abwechslungsreiches Abendessen
  • Kaffee und Kuchen
  • Zwischenmahlzeiten

Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung für Sie zubereitet. Auch auf spezielle Mahlzeitenangebote (z. B. Fingerfood bei motorischen Einschränkungen oder "Eat-by-walking") wird im Bedarfsfall zurückgegriffen.

Externe Anbieter

Das Mittagessen wird über einen externen Dienstleister bezogen.
Die Bäckerei Konditorei Niehaves GmbH & Co KG versorgt uns täglich mit frischem Brot und Brötchen und beliefert uns zweimal wöchentlich mit leckerem Kuchen bzw. Gebäck.

Trinken

Getränke (Wasser, Kaffee, Tee und Säfte) zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind im Preis inbegriffen und stehen jederzeit ausreichend zur Verfügung.

Verwaltung

Die Mitarbeiter der Verwaltung beraten Sie oder Ihren Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Behörden.

Preise

Leistungsentgelte

Die Leistungsentgelte setzen sich aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:

  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (Pflegesatz) inkl. Soziale Betreuung
  • Entgelt für Unterkunft
  • Entgelt für Verpflegung
  • Entgelt für Investitionsaufwand
  • Entgelt für die Auszubildendenvergütung (Ausbildungsumlage nach § 28 Abs. 2 PflBG)
  • Entgelt für zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 43b SGB XI

 

Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (Pflegesatz)

Das Leistungsentgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen wird im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger des Seniorenzentrums (radprax Krankenhaus Plettenberg GmbH) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 jährlich einen Betrag von bis zu 1.774 € für Leistungen der Kurzzeitpflege.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag (125 € / Monat) für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Sofern seit mehr als 6 Monaten ein Pflegegrad besteht, kann zudem die Verhinderungspflege i. H. v. 1.612 € / Jahr für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Mit den Leistungen der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege können die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesatz + Ausbildungsumlage s.u.) ganz oder teilweise abgegolten werden.

 

Entgelte für Unterkunft und Verpflegung

Die Leistungsentgelte für Unterkunft und Verpflegung werden ebenfalls im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen verhandelt. Anders als beim Pflegesatz beteiligt sich die Pflegekasse jedoch nicht an diesen Kosten, da der Pflegebedürftige die Kosten auch hätte, wenn er nicht in der Kurzzeitpflege wäre. Hierfür kann jedoch der Entlastungsbetrag von 125 € / Monat verwendet werden.

Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden! Alles, was bis zum Ende eines Jahres nicht verbraucht wurde, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwandt werden!

 

Entgelt für den Investitionsaufwand

Investitionskosten entsprechen in etwa den Kosten der Kaltmiete. Allerdings betrifft dies nicht nur die Kosten der bewohnten Zimmer. Vielmehr umfassen die Investitionskosten auch die Kosten für die weiteren Räumlichkeiten der Einrichtung, für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltungen, wie beispielsweise ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz. Das Leistungsentgelt für den Investitionsaufwand wird nach Antrag des Trägers von dem übergeordneten Träger der Sozialhilfe für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt und auf einen monatlich abrechenbaren Betrag umgerechnet. In der Kurzzeitpflege übernimmt, bei Vorliegen eines Pflegegrads, die zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung die anfallenden Investitionskosten.

 

Entgelt für die Auszubildendenvergütung

Mit dem Entgelt für die Auszubildendenvergütung wird die Ausbildung der Pflegefachmänner /-frauen in NRW refinanziert. Die Umlage wird durch die Bezirksregierung Münster ermittelt und für ein Jahr (01. Januar - 31. Dezember) festgelegt.

 

Entgelt für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI

Wir erbringen für alle Kurzzeitpflegegäste Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI. Mit dem Entgelt für diese Leistungen werden die entsprechenden Aufwendungen (Personalkosten einschl. Fortbildungskosten für zusätzliche Betreuungskräfte) refinanziert. Die Kurzzeitpflegegäste dürfen weder ganz noch teilweise mit den Vergütungszuschlägen belastet werden. Der Vergütungszuschlag ist entsprechend von der Pflegekasse zu tragen bzw. von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen bzw. „allgemeine Preiserhöhungen“ nicht ausgeschlossen.

Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum vereinbart bzw. festgesetzt. Die Pflegesätze sowie die Sätze für Unterkunft und Verpflegung werden für ein Jahr verhandelt. Danach können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Personal- und/oder Sachkosten nachweislich gestiegen sind, oder eine Steigerung absehbar ist. Die Ausbildungsumlage wird für jedes Kalenderjahr ermittelt. Die Investitionskosten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt. Sämtliche Erhöhungen müssen den Kurzzeitpflegegästen mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt und begründet werden.

Sonstiges

Allgemeine Informationen

Besuchszeiten

Wir haben keine festen Besuchszeiten, das heißt Angehörige können jederzeit vorbeischauen. Sollten Sie abends nach 22:00 Uhr kommen, benutzen Sie bitte die Klingel am Eingang, da wir aus Sicherheitsgründen ab dieser Zeit die Eingangstüre verschlossen halten. Darüber hinaus bitten wir bei späten Besuchen um besondere Rücksichtnahme, damit andere und Kurzzeitpflegegäste nicht gestört werden.

Tiere

Tiere sind bei uns herzlich willkommen. Falls Sie einen Hund mitbringen möchten, bitten wir Sie lediglich, uns einen Impfpass vorzulegen. Selbstverständlich müssen Hunde in den Gruppen- und Gemeinschaftsbereichen an der Leine geführt werden.

Führungen durch die Einrichtung

Wenn Sie sich unser Haus anschauen möchten, rufen Sie bitte vorher an, damit wir Ihnen eine individuelle Führung bieten und Ihre Fragen ausführlich beantworten können.

Qualitätsmanagement

Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit der Bewohner, der Kurzzeit- und Tagespflegegäste sowie aller Mitarbeiter.

Ein Qualitätsmanagementsystem legt die Basis für ein einheitliches Vorgehen bei der Planung, Koordinierung, Kontrolle und Optimierung komplexer Aufgabenbereiche. Die beständige Qualitätssicherung durch Planung, Dokumentation und Optimierung ist für uns selbstverständlich.

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015

Dank unseres Qualitätsmanagements konnten wir unter Einschluss des gesamten Qualitätsverbundes die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erreichen. Unser Qualitätsmanagementsystem orientiert sich an der internationalen Normenreihe DIN EN ISO 9000.

Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungen teil, so dass sie immer nach den neuesten pflegerischen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben arbeiten.

In regelmäßigen Teamsitzungen werden die aktuellen Pflegestandards und Strukturen analysiert und evaluiert. Zudem entwickeln wir unsere Qualitätssicherung beständig weiter, um unseren eigenen Zielen gerecht zu werden.

Ansprechpartner Qualitätsmanagement

Bei Fragen zu unserem Qualitätsmanagement wenden Sie sich gerne an unsere Qualitätsmanagementbeauftragte im Seniorenzentrum:

  Frau Dangola Jakubowski
  02391 63-7105
  DJakubowski@radprax.de

 

Externe Qualitätsprüfungen

Der Medizinische Dienst (MD) bzw. der PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH) sowie die WTG-Behörde (ehem. Heimaufsicht) führen zudem regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung können Sie sich nachfolgend ansehen:

Qualitätsprüfung Medizinischer Dienst vom 29.08.2024

Qualitätsprüfung WTG-Behörde vom 26.10.2023

Verbesserungsmanagement

Egal ob Lob oder Kritik, wir sind stets an einem konstruktiven Austausch interessiert. Wir arbeiten täglich an der Optimierung unserer Abläufe sowie an unserer pflegerischen Qualität. Helfen Sie uns, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und unseren Service zu ergänzen. Natürlich freuen wir uns auch über Ihre Anerkennung.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Vertrauensperson

Die Vertrauensperson ist die Interessenvertretung unserer Kurzzeitpflegegäste und wird von der WTG-Behörde ernannt. Sie hat per Gesetz in verscheidenen Bereichen ein Mitwirkungsrecht. Bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, bei Veranstaltungen und Freizeitplanung sowie bei der Hausordnung besitzt diese sogar ein Mitbestimmungsrecht. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Vertrauensperson wenden:

Frau Birgit Werthmann
Tel.: 02391 53556

Datenschutz

Für den Einzug in unsere Einrichtung ist es notwendig, dass wir von Beginn an Informationen über unsere Kurzzeitpflegegäste sammeln und verarbeiten (z.B. Namen, Pflegebedarf, Diagnosen, etc.). Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht erhalten Sie in der Einrichtung bzw. regulär bei Vertragsabschluss.