Unser Team
Lernen Sie das Team des Seniorenzentrums kennen.
Unsere Tagespflege richtet sich an Menschen, die tagsüber Hilfe und Pflege benötigen, abends und nachts aber lieber in den eigenen vier Wänden bzw. bei ihren pflegenden Angehörigen sein wollen. So ermöglicht die Tagespflege die Teilnahme am Leben in einer angenehmen Gemeinschaft, bietet eine erfüllende Tagesstruktur und individuelle Förderung.
Die Entlastung der Angehörigen ist neben der pflegenden Betreuung der Senioren ein Kernziel unserer Tagespflege. Sie kann auch die Brücke zur vollstationären Langzeitpflege oder zur Kurzzeitpflege sein, wenn Angehörige im Urlaub oder verhindert sind. Die Kurzzeitpflege (zehn Plätze stehen zur Verfügung) ist im Voraus buchbar. So kann man fest und auch langfristig planen.
In unserer Tagespflege sind Ihre Familienangehörigen gut versorgt und in den besten Händen. Sie als pflegende Angehörige können endlich beruhigt eine Verschnaufpause einlegen.
Die Erhaltung der Mobilität unserer Gäste ist uns wichtig. Die Förderung der Selbstständigkeit liegt uns am Herzen. Jeder Gast wird in seiner Beweglichkeit, in seiner Grob- und Feinmotorik individuell gefördert. Durch Erzählen miteinander sprechen, denken und spielen wird der Gast gefordert und gefördert.
Einen regelmäßigen Rahmen bilden die gemeinsamen leckeren Mahlzeiten, zu denen unsere Gäste bei den Vorbereitungen auch selbst beitragen können, sei es mit bewährten Rezepten oder bei den Vorbereitungen.
Der eigene Fahrservice mit gepflegten Fahrzeugen und unserem einfühlsamen Personal holt die Tagespflegegäste auf Wunsch morgens zuhause ab (gerne auch mit eigenem Rollator bzw. Rollstuhl) und bringt sie am Nachmittag wohlbehalten heim. Die Gestaltung des Tagesablaufs wird u.a. nach den Vorlieben unserer Gäste geplant.
Zusammen führen wir u.a. nachfolgende Tätigkeiten durch:
Für die pflegerische Betreuung ist selbstverständlich durch unser qualifiziertes Team bestmöglich gesorgt. Dazu gehören Wellness und Behandlungspflege, Kontinenztraining, Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckermessung, Gewichts- und Blutdruckkontrollen sowie Überwachung der Medikamenteneinnahme, Physiotherapie, Logopädie sowie Friseur und Fußpflege werden auf Wunsch vermittelt und kommen gerne zu uns ins Haus.
Montag - Freitag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Wochenende / Feiertag: | geschlossen |
Der Tagesablauf in unserer Einrichtung ist individuell. selbstbestimmt und von einer familiären. warmen und freundlichen Stimmung geprägt.
Wir bieten gerne an, einen unverbindlichen Probetag wahrzunehmen. Dann bekommen Sie schnell heraus, ob die sozialen Kontakte, die neuen Begegnungen, die Versorgung von Körper und Geist Ihren Angehörigen behagen und wohltun.
So können Sie in Ruhe und sorgfältig begründet für Ihre Lieben die richtige Entscheidung treffen.
In der Tagespflege im Seniorenzentrum Krankenhaus Plettenberg bieten wir die Leistungen der teilstationären Tagespflege in den Pflegegraden 1-5 an. Es kann nur eine Aufnahme mit einem Pflegegrad erfolgen.
Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen in dem anerkannten Pflegegrad. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, welche die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen.
Die Durchführung und Organisation der Pflege richten sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI erbracht. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen:
Wir erbringen die medizinische Behandlungspflege entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Diesbezügliche ärztliche Anordnungen sind zu beachten.
Gegenstand der Pflegeleistungen ist auch der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.
Durch Leistungen der sozialen Betreuung wollen wir für den Tagespflegegast einen Lebensraum gestalten, der ihm die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch sein soziales Umfeld (z. B. Angehörige) geschieht. Ziel ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. seine bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung seines persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender.
Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Entsprechend der §§ 43b, 84 und 85 SGB XI halten wir Angebote der zusätzlichen Betreuung für jeden Tagespflegegast vor.
Die Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die Ihren Aufenthalt bei uns ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Zur Verpflegung gehören insbesondere eine ausgewogene Ernährung sowie das Bereitstellen der Getränke und Speisen.
Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:
Die Mitarbeiter sind mit verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, für die Raumpflege, für die Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für die Wäscheversorgung. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf die Bedürfnisse der Tagespflegegäste Rücksicht genommen.
Gerne dürfen unsere Tagespflegegäste bei der Zubereitung der Speisen mithelfen.
Aufgabe der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unserer Tagespflegegäste zuzubereiten und zu servieren. Auf individuelle Bedürfnisse wird Rücksicht genommen und den Fähigkeiten und Gewohnheiten der Tagespflegegäste Rechnung getragen. Unser externer Dienstleister ist verpflichtet, die Vertretung der Tagespflegegäste (Vertrauensperson) in die Planung der Mahlzeiten einzubeziehen.
Wir bieten unseren Tagespflegegästen folgende Mahlzeiten an:
Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung für Sie zubereitet. Auch auf spezielle Mahlzeitenangebote (z. B. Fingerfood bei motorischen Einschränkungen oder "Eat-by-walking") wird im Bedarfsfall zurückgegriffen.
Das Mittagessen wird über einen externen Dienstleister bezogen.
Die Bäckerei Konditorei Niehaves GmbH & Co KG versorgt uns täglich mit frischem Brot und Brötchen und beliefert uns zweimal wöchentlich mit leckerem Kuchen bzw. Gebäck.
Getränke (Wasser, Kaffee, Tee und Säfte) zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind im Preis inbegriffen und stehen jederzeit ausreichend zur Verfügung.
Die Mitarbeiter der Verwaltung beraten Sie oder Ihren Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Behörden.
Die Leistungsentgelte setzen sich aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:
Das Leistungsentgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen wird im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger des Seniorenzentrums (radprax Krankenhaus Plettenberg GmbH) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.
Die Höhe der Kosten, die die Pflegeversicherung für Tagespflege übernimmt, ist abhängig vom Pflegegrad:
Die Leistungsentgelte für Unterkunft und Verpflegung werden ebenfalls im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen verhandelt. Anders als beim Pflegesatz beteiligt sich die Pflegekasse jedoch nicht an diesen Kosten, da der Pflegebedürftige die Kosten auch hätte, wenn er nicht in der Tagespflege wäre. Hierfür kann jedoch der Entlastungsbetrag von 125 € / Monat verwendet werden.
Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden! Alles, was bis zum Ende eines Jahres nicht verbraucht wurde, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwandt werden!
Investitionskosten entsprechen in etwa den Kosten der Kaltmiete. Allerdings betrifft dies nicht nur die Kosten der Tagespflege. Vielmehr umfassen die Investitionskosten auch die Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltungen, die Renovierung der Tagespflege, aber auch Maßnahmen für den Brandschutz. Das Leistungsentgelt für den Investitionsaufwand wird nach Antrag des Trägers von dem übergeordneten Träger der Sozialhilfe für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt und auf einen monatlich abrechenbaren Betrag umgerechnet. In der Tagespflege übernimmt bei Vorliegen eines Pflegegrads die zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung die anfallenden Investitionskosten.
Mit dem Entgelt für die Auszubildendenvergütung wird die Ausbildung der Pflegefachmänner /-frauen in NRW refinanziert. Die Umlage wird durch die Bezirksregierung Münster ermittelt und für ein Jahr (01. Januar - 31. Dezember) festgelegt.
Wir erbringen für alle Tagespflegegäste Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI. Mit dem Entgelt für diese Leistungen werden die entsprechenden Aufwendungen (Personalkosten einschl. Fortbildungskosten für zusätzliche Betreuungskräfte) refinanziert. Die Tagespflegegäste dürfen weder ganz noch teilweise mit den Vergütungszuschlägen belastet werden. Der Vergütungszuschlag ist entsprechend von der Pflegekasse zu tragen bzw. von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten.
Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen bzw. „allgemeine Preiserhöhungen“ nicht ausgeschlossen.
Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum vereinbart bzw. festgesetzt. Die Pflegesätze sowie die Sätze für Unterkunft und Verpflegung werden für ein Jahr verhandelt. Danach können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Personal- und/oder Sachkosten nachweislich gestiegen sind, oder eine Steigerung absehbar ist. Die Ausbildungsumlage wird für jedes Kalenderjahr ermittelt. Die Investitionskosten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt. Sämtliche Erhöhungen müssen den Tagespflegegästen mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt und begründet werden.
Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit der Bewohner, der Kurzzeit- und Tagespflegegäste sowie aller Mitarbeiter.
Ein Qualitätsmanagementsystem legt die Basis für ein einheitliches Vorgehen bei der Planung, Koordinierung, Kontrolle und Optimierung komplexer Aufgabenbereiche. Die beständige Qualitätssicherung durch Planung, Dokumentation und Optimierung ist für uns selbstverständlich.
Dank unseres Qualitätsmanagements konnten wir unter Einschluss des gesamten Qualitätsverbundes die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erreichen. Unser Qualitätsmanagementsystem orientiert sich an der internationalen Normenreihe DIN EN ISO 9000.
Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungen teil, so dass sie immer nach den neuesten pflegerischen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben arbeiten.
In regelmäßigen Teamsitzungen werden die aktuellen Pflegestandards und Strukturen analysiert und evaluiert. Zudem entwickeln wir unsere Qualitätssicherung beständig weiter, um unseren eigenen Zielen gerecht zu werden.
Bei Fragen zu unserem Qualitätsmanagement wenden Sie sich gerne an unsere Qualitätsmanagementbeauftragte im Seniorenzentrum:
Frau Dangola Jakubowski | |
02391 63-7105 | |
DJakubowski@radprax.de |
Der Medizinsche Dienst (MD) bzw. der PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH) sowie die WTG-Behörde (ehem. Heimaufsicht) führen zudem regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung können Sie sich nachfolgend ansehen:
Egal ob Lob oder Kritik, wir sind stets an einem konstruktiven Austausch interessiert. Wir arbeiten täglich an der Optimierung unserer Abläufe sowie an unserer pflegerischen Qualität. Helfen Sie uns, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und unseren Service zu ergänzen. Natürlich freuen wir uns auch über Ihre Anerkennung.
Die Vertrauensperson ist die Interessenvertretung unserer Tagespflegegäste und wird von der WTG-Behörde ernannt. Sie hat per Gesetz in verscheidenen Bereichen ein Mitwirkungsrecht. Bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, bei Veranstaltungen und Freizeitplanung sowie bei der Hausordnung besitzt diese sogar ein Mitbestimmungsrecht. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Vertrauensperson wenden:
Frau Birgit Werthmann
Tel.: 02391 53556
Für den Einzug in unsere Einrichtung ist es notwendig, dass wir von Beginn an Informationen über unsere Tagespflegegäste sammeln und verarbeiten (z.B. Namen, Pflegebedarf, Diagnosen, etc.). Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht erhalten Sie in der Einrichtung bzw. regulär bei Vertragsabschluss.