Unser Team
Lernen Sie das Team des Seniorenzentrums kennen.
Wenn im Alter die Kräfte nachlassen und das Leben daheim zu beschwerlich wird, bieten wir in unserem Seniorenzentrum Krankenhaus Plettenberg ein neues Zuhause. Weil hier das Leben die Hauptsache ist und die Pflege dabei hilft, den eigenen Weg in sicherer Umgebung, im sozialen Miteinander und mit menschlicher Zuwendung weiterzugehen.
Bei uns wohnen Menschen mit individuellen Lebensgeschichten und Persönlichkeiten.
Die hellen und freundlichen Zimmer tragen diesem Gedanken Rechnung. Auch die für gemeinschaftliche Aktivitäten gestaltete Inneneinrichtung und die individuelle (auch medizinische) Betreuung und Versorgung sind Ausdruck dieser Philosophie.
Das Seniorenzentrum verfügt sowohl über Einzel-, als auch über Doppelzimmer. Unsere Einzelzimmer haben eine Größe von 17,28m², die Doppelzimmer sind 23.43 m² groß. Jedes Zimmer verfügt über
Selbstverständlich können auf Wunsch eigene Möbel mitgebracht werden. Im Doppelzimmer bitten wir um vorherige Absprache.
Die Badezimmer sind jeweils mit barrierefreier Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet. Zur Einrichtung des Bads gehören ebenfalls eine Rufanlage und Haltegriffe im Dusch- und WC-Bereich. In einem Doppelzimmer ist das Bad innenliegend (Größe: 4,25 m²). Jeweils zwei Einzelzimmer teilen sich ein Bad, das von beiden Seiten begehbar ist (Größe: 6,76 m²).
Neben Ihrem Privatbereich können Sie die Gemeinschaftsräume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses nutzen. Dies ist nicht mit einem weiteren Entgelt verbunden. Folgende Gemeinschaftsräume / Gemeinschaftseinrichtungen werden vorgehalten:
Im Seniorenzentrum Krankenhaus Plettenberg bieten wir die Leistungen der vollstationären Langzeitpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den Pflegegraden 1-5 an. Es kann nur eine Aufnahme mit einem Pflegegrad erfolgen.
Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen in dem anerkannten Pflegegrad. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, welche die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen.
Die Durchführung und Organisation der Pflege richten sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI erbracht. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen:
Wir erbringen die medizinische Behandlungspflege entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Diesbezügliche ärztliche Anordnungen sind zu beachten.
Gegenstand der Pflegeleistungen ist auch der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.
Durch Leistungen der sozialen Betreuung wollen wir für den Bewohner einen Lebensraum gestalten, der ihm die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch sein soziales Umfeld (z. B. Angehörige) geschieht. Ziel ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. seine bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung seines persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender.
Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Entsprechend der §§ 43b, 84 und 85 SGB XI halten wir Angebote der zusätzlichen Betreuung für jeden Bewohner vor.
Die Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die Ihren Aufenthalt bei uns ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Zur Verpflegung gehören insbesondere eine ausgewogene Ernährung sowie das Bereitstellen der Getränke und Speisen.
Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:
Unsere Mitarbeiter unterstützen gerne bei der Reinigung des Wohnraumes. Sie sind auch mit verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, für die Raumpflege, für die Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für die Wäscheversorgung. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf die Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen.
Gerne dürfen unsere Bewohner bei der Zubereitung der Speisen mithelfen.
Aufgabe der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner zuzubereiten und zu servieren. Auf individuelle Bedürfnisse wird Rücksicht genommen und den Fähigkeiten und Gewohnheiten der Bewohner Rechnung getragen. Unser externer Dienstleister ist verpflichtet, die Vertretung der Bewohner (Bewohnerbeirat) in die Planung der Mahlzeiten einzubeziehen.
Wir bieten unseren Bewohnern folgende Mahlzeiten an:
Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung für Sie zubereitet. Auch auf spezielle Mahlzeitenangebote (z. B. Fingerfood bei motorischen Einschränkungen oder "Eat-by-walking") wird im Bedarfsfall zurückgegriffen.
Das Mittagessen wird über einen externen Dienstleister bezogen.
Die Bäckerei Konditorei Niehaves GmbH & Co KG versorgt uns täglich mit frischem Brot und Brötchen und beliefert uns zweimal wöchentlich mit leckerem Kuchen bzw. Gebäck.
Getränke (Wasser, Kaffee, Tee und Säfte) zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind im Preis inbegriffen und stehen jederzeit ausreichend zur Verfügung.
Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise auch die Befestigung von Bildern beim Einzug in dem persönlichen Wohnraum.
Die Mitarbeiter der Verwaltung beraten Sie oder Ihren Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Behörden.
Des Weiteren können wir Ihnen bei der Verwaltung Ihres Barbetrages behilflich sein. Jede Ausgabe wird dann dokumentiert, die bestimmungsgemäße Verwendung wird zentral geprüft und kann Ihrem Betreuer jederzeit belegt werden.
Die Leistungsentgelte setzen sich aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:
Das Leistungsentgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen wird im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger des Seniorenzentrums (radprax Krankenhaus Plettenberg GmbH) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Dies bedeutet, dass sich die Pflegekasse mit einem pflegegradabhängigen Pauschalbetrag an den Pflegekosten beteiligt. Die Höhe dieser Beträge beträgt:
Im Rahmen der Pflegesatzverhandlung wird zudem ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) ermittelt. Die Zuzahlung für die allgemeinen Pflegeleistungen ist entsprechend in allen Pflegegraden (außer im Pflegegrad 1!) gleich hoch.
Die Leistungsentgelte für Unterkunft und Verpflegung werden ebenfalls im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen verhandelt. Anders als beim Pflegesatz beteiligt sich die Pflegekasse jedoch nicht an diesen Kosten, da der Pflegebedürftige die Kosten auch hätte, wenn er nicht pflegebedürftig wäre.
Investitionskosten entsprechen in etwa den Kosten der Kaltmiete. Allerdings tragen die Bewohner nicht nur die Kosten des von ihnen bewohnten Zimmers. Vielmehr tragen sie auch die Kosten für die weiteren Räumlichkeiten der Einrichtung. Zudem umfassen Investitionskosten auch die Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung, wie beispielsweise ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz. Das Leistungsentgelt für den Investitionsaufwand wird nach Antrag des Trägers von dem übergeordneten Träger der Sozialhilfe für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt und auf einen monatlich abrechenbaren Betrag umgerechnet.
Mit dem Entgelt für die Auszubildendenvergütung wird die Ausbildung der Pflegefachmänner /-frauen in NRW refinanziert. Die Umlage wird durch die Bezirksregierung Münster ermittelt und für ein Jahr (01. Januar - 31. Dezember) festgelegt.
Wir erbringen für alle Bewohner Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI. Mit dem Entgelt für diese Leistungen werden die entsprechenden Aufwendungen (Personalkosten einschl. Fortbildungskosten für zusätzliche Betreuungskräfte) refinanziert. Die Bewohner dürfen weder ganz noch teilweise mit den Vergütungszuschlägen belastet werden. Der Vergütungszuschlag ist entsprechend von der Pflegekasse zu tragen bzw. von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten.
Seit dem 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 - 5 mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Pflegekosten.
Die Höhe dieses Zuschlags hängt davon ab, wie lange die oder der Bewohner vollstationär im Heim wohnt („Aufenthaltsdauer“). Je länger der Heimaufenthalt ist, umso höher ist der Zuschuss:
Aufenthaltsdauer | Höhe des Leistungszuschlags |
Ab Monat 1 bis Monat 12 | 15% der pflegebedingten Aufwendungen |
Ab Monat 13 bis Monat 24 | 30% der pflegebedingten Aufwendungen |
Ab Monat 25 bis Monat 36 | 50% der pflegebedingten Aufwendungen |
Ab Monat 37 | 75% der pflegebedingten Aufwendungen |
Die pflegebedingten Aufwendungen setzen sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) sowie der Ausbildungsumlage.
Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen bzw. „allgemeine Preiserhöhungen“ nicht ausgeschlossen.
Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum vereinbart bzw. festgesetzt. Die Pflegesätze sowie die Sätze für Unterkunft und Verpflegung werden für ein Jahr verhandelt. Danach können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Personal- und/oder Sachkosten nachweislich gestiegen sind, oder eine Steigerung absehbar ist. Die Ausbildungsumlage wird für jedes Kalenderjahr ermittelt. Die Investitionskosten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt. Sämtliche Erhöhungen müssen den Bewohnern mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt und begründet werden.
Wir haben keine festen Besuchszeiten, das heißt, Angehörige können jederzeit vorbeischauen. Sollten Sie einen Besuch nach 22:00 Uhr planen, benutzen Sie bitte die Klingel am Eingang, da wir aus Sicherheitsgründen ab dieser Zeit die Eingangstüre verschlossen halten. Darüber hinaus bitten wir bei späten Besuchen um besondere Rücksichtnahme, damit andere Bewohner nicht gestört werden.
Haustiere sind bei uns herzlich willkommen. Falls Sie eines mitbringen möchten, bitten wir Sie lediglich, uns einen Impfpass vorzulegen. Selbstverständlich müssen die Haustiere in den Gruppen- und Gemeinschaftsbereichen an der Leine geführt werden.
Wenn Sie sich unser Haus anschauen möchten, rufen Sie bitte vorher an, damit wir Ihnen eine individuelle Führung bieten und Ihre Fragen ausführlich beantworten können.
Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit der Bewohner, der Kurzzeit- und Tagespflegegäste sowie aller Mitarbeiter.
Ein Qualitätsmanagementsystem legt die Basis für ein einheitliches Vorgehen bei der Planung, Koordinierung, Kontrolle und Optimierung komplexer Aufgabenbereiche. Die beständige Qualitätssicherung durch Planung, Dokumentation und Optimierung ist für uns selbstverständlich.
Dank unseres Qualitätsmanagements konnten wir unter Einschluss des gesamten Qualitätsverbundes die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erreichen. Unser Qualitätsmanagementsystem orientiert sich an der internationalen Normenreihe DIN EN ISO 9000.
Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungen teil, so dass sie immer nach den neuesten pflegerischen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben arbeiten.
In regelmäßigen Teamsitzungen werden die aktuellen Pflegestandards und Strukturen analysiert und evaluiert. Zudem entwickeln wir unsere Qualitätssicherung beständig weiter, um unseren eigenen Zielen gerecht zu werden.
Bei Fragen zu unserem Qualitätsmanagement wenden Sie sich gerne an unsere Qualitätsmanagementbeauftragte im Seniorenzentrum:
Frau Dangola Jakubowski | |
02391 63-7105 | |
DJakubowski@radprax.de |
Der Medizinische Dienst (MD) bzw. der PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH) sowie die WTG-Behörde (ehem. Heimaufsicht) führen zudem regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung können Sie sich nachfolgend ansehen:
Egal ob Lob oder Kritik, wir sind stets an einem konstruktiven Austausch interessiert. Wir arbeiten täglich an der Optimierung unserer Abläufe sowie an unserer pflegerischen Qualität. Helfen Sie uns, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und unseren Service zu ergänzen. Natürlich freuen wir uns auch über Ihre Anerkennung.
Der Bewohnerbeirat ist die Interessenvertretung unserer Bewohner. Dieser hat per Gesetz in verscheidenen Bereichen ein Mitwirkungsrecht. Bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, bei Veranstaltungen und Freizeitplanung sowie bei der Hausordnung besitzt dieser sogar ein Mitbestimmungsrecht. Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern. Bei Fragen können Sie sich gerne an den Vorsitzenden des Beirats wenden:
Ansprechpartner Bewohnerbeirat:
Herr Albert-Günther Groll
Tel.: 02391 63-7116 (Wohnbereich 3)
Für den Einzug in unsere Einrichtung ist es notwendig, dass wir von Beginn an Informationen über unsere Bewohner sammeln und verarbeiten (z.B. Namen, Pflegebedarf, Diagnosen, etc.). Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht erhalten Sie in der Einrichtung bzw. regulär bei Vertragsabschluss.